Die Stadt der Rabtaldirndln :: Die Stadt der Verbote? Eine soziologische Begleitung. Blog2

Das femistische Kollektiv Die Rabtaldirndln befinden sich in ihrer Utopie-Dystopie-Stadt (Die Stadt der Rabtaldirndln, Graz Kulturjahr 2020) ein paar Jahre voraus in der Zukunft. Da ist so einiges außer Kontrolle geraten.
Derweilen gelten 2020 in Graz nicht nur Corona-Verordnungen. Ein Beitrag auch über „Anstandsverletzungen“.

Mit einer Menge action, political corruption, Liebe und Kalaschnikow Cocktails.

Zahlreiche Ämter der Stadt Graz sind befasst mit diversen Verordnungen und Richtlinien. Diese umschließen die Themenfelder:

  • Abgabe + Tarife
  • Bauen + Wohnen
  • Coronavirsus
  • Förderungen
  • Natur + Grünraum
  • Sicherheit
  • Soziales
  • Stadtpolitik
  • Stadtverwaltung
  • Umwelt
  • Verkehr + Straßen

Alle Verordnungen wären es wert, einer näheren Betrachtung unterzogen zu werden. Alleine, das würde jeden Lesegeist ans Limit treiben. Darum soll und kann hier nur grob draufgeschaut werden.

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Das Grundwasser ist vergiftet[1].

Mit aktueller Gültigkeit ist die längst dienende Naturschutzgebiet-Verordnung seit 1979 in Kraft (Naturschutzgebiet Rielteich), 2017 kam mit dem Vogelschutzgebiet Weinzödl die bislang letzte hinzu. Unter die Zuständigkeit der Bau- und Anlagenbehörde fallen außerdem u.a. die Baumschutzverordnung, die Grazer Apothekenbetriebszeiten und Bereitschaftsdienstverordnung sowie die Gehsteigverordnung[2].

Graz, die Stadt, in der Studenten und Pensionistinnen durch die Straßen flaniert sind, auf der Suche nach einem kleinen Abenteuer?

In den letzten Jahren wurde insbesondere im  Themenfeld Sicherheit aufgerüstet. Hierzu zählen Verordnungen zu Gesundheitsschutz, Gewerbeausübungen in Gastgärten, Immissionsschutz, Alkoholverbote und Straßenmusik[3].

Die Straßenmusikverordnung, erlassen am 05.07.2012, liegt in der aktuelle Fassung vom 12.02.2020 vor. Laut dieser Verordnung können maximal 5 Personen im Stadtgebiet an öffentliche Orten gemeinsam musizieren, sie müssen älter als 15 Jahre sein und dürfen zwischen 11.00-14.00 und 15.00-21.00 ihre Tätigkeit ausüben. Schon vor Corona mussten sie Mindestabstände von 5m einhalten zu Hauseingängen, gastwerblich genutzte Straßenflächen, Passagen und Geschäftseingängen; sowie 50m u.a. zu Schulen und anderen Straßenmusiker*innen.[4]

Es ist so ungewöhnlich ruhig, beinahe beunruhigend.

Noch vor der Straßenmusikverordnung erfolgten Alkoholverbote. Zunächst 2007 das Alkoholverbot in der Mondscheingasse, gefolgt 2009 vom Alkoholverbot im Univiertel, und schließlich 2012 das Alkoholverbot in der Innenstadt[5].

In der Mondscheingasse gilt per 2007: „(1)  Im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist der Konsum von Alkohol auf der öffentlichen Verkehrsfläche Mondscheingasse, Grundstücke Nr 2590 und 2591, beide EZ 50000, KG VI Jakomini, verboten.“[6] Strafen bis zu 2.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlung. Das Alkoholverbot im Univiertel umfasst die Straßenzüge:

  • Glacisstraße (von der Elisabethstraße bis zur Harrachgasse)
  • Elisabethstraße (von der Glacisstraße bis zur Merangasse)
  • Merangasse (von der Elisabethstraße bis zur Leechgasse)
  • Beethovenstraße, Harrachgasse, Halbärthgasse, Goethestraße (von der Harrachgasse nach Süden)
  • Zinzendorfgasse, Brandhofgasse (von der Elisabethstraße bis zur Zinzendorfgasse)
  • Brunngasse, Rittergasse, Hugo Wolf-Gasse sowie die Leechgasse (vom Kreisverkehr bis zur Merangasse)[7]

Ich nehm einen doppelten Zirbenschnaps, gebrannt nicht in der Obersteiermark, sondern in Kärnten.

Ziel der Alkoholverordnung ist die „Vermeidung  von  störendem Lärm,  [die] Vermeidung  von  Anstandsverletzungen  oder  zur  Abwehr  und  Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen in Folge Alkoholkonsums nötig erscheint[8].“

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Exkurs: DIE ANSTANDSVERLETZUNG

Der Anstand weist ein „unscharfes Tatbild“[9] auf und ist juristisch stets fallspezifisch zu betrachten. Soziologisch gesehen ist der Anstand an wandelbares soziales Konstrukt[10]. Laut VGH ist heute…

„(…) der Tatbestand der Verletzung des öffentlichen Anstandes durch ein Verhalten erfüllt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt“[11].

Gerichte befassen sich dann im Zusammenhang mit dem Anstand auch mit der Frage, ob die „(…)Bewerbung einer Veranstaltung mit dem Getränk „Ficken“ € 2 durch einen Gastgewerbeinhaber nicht als Anstandsverletzung nach § 2 Abs 1 StLSG anzusehen [ist][12].

Es ist ein Actionfilm! Ein Weltuntergangsszenario. Kömma bitte einfach weitermachen!

…und der Jugendschutz.

Überraschenderweise nicht in der Verordnungsrubrik Sicherheit  finden sich die Verordnungen zu den Schutzzonen in insgesamt 3 Grazer Parks. Nach gezogener Bilanz Anfang 2020 besteht eine aktuelle Fassung in der neuen Verordnung per 09.03.2020[13]. Ziel der ersten zwei Schutzzonen im Metahofpark und Volksgartenpark (im September 2019 um 6 Monate verlängert)  war es, „Minderjährige vor strafbaren Handlungen zu schützen, den öffentliche Drogenhandel zu bekämpfen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in öffentlichen Parks zu steigern[14].“ Die neue Verordnung gilt nun für den Grazer Stadtpark. Die Begründung der Verordnung lautet:

„Die Verordnung ist notwendig, weil an diesem Ort überwiegend minderjährige Personen im besonderen Ausmaß  – durch die Begehung von – wenn auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten  –  gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind.[15]

Die Verordnung ist 6 Monate gültig. Die Zuständigkeit fällt in das Referat „Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz[16]

Die ganze Innenstadt ist eine Schutzzone.

Diese und einige weitere Verordnungen der letzten Jahre in Graz wurden gesellschaftspolitisch und medial zum Teil hitzig diskutiert. Dazu zählen die Einführung der SozialCard (20.09.2012)[17] und neue Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen [18].

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Wir drehen jetzt die Szene, wo wir erfahren, was mit Graz passieren soll.

Aber zu diesen Themen später mehr.

Karin Scaria-Braunsein

Hier geht’s zu Die Rabtaldirndln: https://dierabtaldirndln.wordpress.com/

 

[1] Bei diesen durch Einrückung und Kursivstellung markierten Zitaten handelt sich um Textpassagen aus Die Stadt der Rabtaldirndln (work in progress).

[2]Siehe: https://www.graz.at/cms/ziel/9229427/DE (21.06.2020).

[3] https://www.graz.at/cms/beitrag/10297800/7743948/Aemter_der_Stadt_Graz.html  (21.06.2020).

[4] Siehe: GZ.: Präs. 022348/2019/0002, https://www.graz.at/cms/beitrag/10081990/9232088/Strassenmusikverordnung.html  (21.06.2020).

[5] Siehe: https://www.graz.at/cms/ziel/9229427/DE (21.06.2020).

[6] Siehe: GZ.: A17-013343/2007/0002, https://www.graz.at/cms/beitrag/10139075/9229427/Alkoholverbot_in_der_Mondscheingasse.html (21.06.2020).

[7] Siehe: GZ.:A17-027386/2008/0003, https://www.graz.at/cms/beitrag/10139074/9229427/Alkoholverbot_im_Univiertel.html (21.06.2020).

[8] Siehe: Erläuternde Bemerkungen, https://www.graz.at/cms/dokumente/10194052_9229427/2ebf9169/Alkoholverbotszonenerweiterung%20Erl%C3%A4uternde%20Bemerkungen.pdf  (21.06.2020)

[9] Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUR_ST_20121003_3018113_11_01 (21.06.2020).

[10] Siehe etwa: Krumrey, Volker (1977): Strukturwandlungen und Funktionen von Verhaltensstandards. Aus einer soziologischen Analyse deutscher „Anstandsbücher“ der Jahre 1870 bis 1970: In Gleichmann, Peter/Goudsblom,  Johan/Korte, Hermann (Hg.), Human Figurations. Amsterdam,S. 335-348.

[11] Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1985100170_19870603X01 (21.06.2020).

[12] Ein lesenswerter Rechtssatz unter: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUR_ST_20121003_3018113_11_01 (21.06.2020).

[13] Siehe: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346346/7747784/Schutzzonen_Graz_Bilanz_und_neue_Verordnung.html (21.06.2020).

[14] Siehe: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346346/7747784/Schutzzonen_Graz_Bilanz_und_neue_Verordnung.html (21.06.2020).

[15] Sieh: https://www.graz.at/cms/dokumente/10346346_7747784/2288aca7/Verordnung_Stadtpark.pdf (21.06.2020).

[16] Siehe: https://www.graz.at/cms/ziel/7747784/DE (21.06.2020).

[17] Siehe: https://www.graz.at/cms/beitrag/10320434/9229839/Richtlinie_SozialCard.html (21.06.2020).

[18] Siehe: https://www.graz.at/cms/beitrag/10273051/7763343/Gemeindewohnung_Ansuchen_Voraussetzungen.html (21.06.2020).